Zahnmedizin
Praxismanagement


Hygieneanforderungen an die Aufbereitung von Dentalinstrumenten

24.05.2016

Aufbereitung von Dentalinstrumenten

Grundsätzlich sollten Sie sich bei der Aufbereitung Ihrer Instrumente bewusst sein, dass Sie es zumeist mit äußerst scharfen und spitzen Gegenständen zu tun haben. Eine kleine Unaufmerksamkeit und Sie schneiden oder stechen sich.

Bestehende Verletzungsgefahr bei der Reinigung von Dentalinstrumenten

Beim Kontakt mit Medizinprodukten bzw. Instrumenten, die z. B. durch Blut, Speichel, Eiter, Gewebe oder Zahnsubstanzen kontaminiert sind, besteht gerade durch Verletzungen eine große Infektionsgefahr.

Trotzdem ist die hygienische Aufbereitung Ihrer Dentalinstrumente ein sehr wichtiger Teil der Praxishygiene. Daher sollten Sie dieser Tätigkeit eine besonders große Bedeutung beimessen und äußerst gewissenhaft und sorgfältig vorgehen.

Bedenken Sie: Nicht nur Sie können sich verletzten, sondern auch Ihre nachfolgenden Patienten sind durch Kreuzinfektion gefährdet, wenn Sie Medizinprodukte nicht oder fehlerhaft aufbereiten.

Bedenken Sie auch, dass nicht benutzte Instrumente, also nur bereitgelegte Instrumente, als mikrobiell kontaminiert zu bewerten sind. Bevor sie beim nächsten Patienten benutzt werden dürfen, müssen diese Instrumente also ebenfalls hygienisch aufbereitet werden.

Beauftragen Sie für die Aufbereitung Ihrer Medizinprodukte nur zuständige Personen, die aufgrund ihrer Position in der Praxis und ihrer fachlichen Qualifikation die Tätigkeiten ausführen können.

Risikobewertung und Einstufung Ihrer Dentalinstrumente

Um Ihre Instrumente nach der Aufbereitung wieder verwenden zu dürfen, müssen Sie zuvor wissen, wie Sie die Instrumente aufzubereiten haben. Hierzu muss der/die Praxisinhaber/in zunächst einmal die in der Praxis verwendeten Instrumente/Medizinprodukte in Risikostufen einteilen.

Beurteilen Sie, welche Instrumente einzustufen sind als:
•    unkritisch
•    semikritisch A/B
•    kritisch A/B

Als „unkritisch“ sind einzustufen:

Instrumente bzw. Medizinprodukte, die lediglich mit intakter Haut in Berührung kommen.

Beispiele:

•    Hirtenstab ohne Ansatz
•    Hammer
•    Kofferdam-Lochzange
•    extraorale Teile des Gesichtsbogens
•    Schieblehre
•    extraorale KFO-Zangen
•    Handspiegel
•    usw.

Als „semikritisch“ sind einzustufen:

Instrumente bzw. Medizinprodukte, die mit Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut in Berührung kommen, sowie Instrumente, die für allgemeine präventive, restaurative, kieferorthopädische (nichtinvasive) Behandlungen verwendet werden.

Beispiele:

•    Polymerisationslampe
•    Mundspiegel
•    Abdrucklöffel
•    Gerät zur Kariesdiagnostik
•    Teleskopzange
•    Röntgenhalterung
•    usw.

Als „kritisch“ sind einzustufen:

Instrumente bzw. Medizinprodukte, die die Haut oder Schleimhaut durchdringen und mit Blut, inneren Geweben oder Organen sowie Wunden in Kontakt kommen. Auch Medizinprodukte, die zur Anwendung von sterilen Arzneimitteln, Blut oder Blutprodukten verwendet werden, sind als kritisch einzustufen. Die gleiche Einstufung gilt für Instrumente, die für chirurgische Eingriffe, endodontische oder parodontologische (invasive) Behandlungen verwendet werden.

Beispiele:

•    Extraktionszangen
•    Hebel
•    Nahtschere
•    Wundhalter
•    Küretten
•    Sonden
•    usw.

Was bedeutet die Einstufung A und B?

Medizinprodukte/Instrumente können so konstruiert oder materialtechnisch designt sein, dass an die Aufbereitung dieses Instruments eine höhere Anforderung gestellt wird. Dazu gehören Medizinprodukte, bei denen Sie die Effektivität der Reinigung nicht einfach durch Inspektion unmittelbar beurteilen können. Diese Instrumente haben ggf. Hohlräume, raue Oberflächen oder sind schlecht zugänglich und daher schwierig zu reinigen. In manchen Fällen gibt der Hersteller eine begrenzte Anzahl von Aufbereitungszyklen vor.

Aus diesem Grund ist es erforderlich, auch diese Einstufung zu präzisieren. Somit werden semikritische und kritische Medizinprodukte weiter eingeteilt:

•    A = ohne besondere Anforderung • an die Aufbereitung
•    B = mit besonderer Anforderung an die Aufbereitung

Die Einstufung ein und desselben Instruments bzw. Medizinproduktes kann unterschiedlich ausfallen, denn es kommt auf die Behandlungsart an, bei der das Instrument zum Einsatz kommt.
Es ist also zu fragen: Wird das Instrument für eine nichtinvasive oder eine invasive Behandlungsart benutzt? Ist es mithin semikritisch oder kritisch?
Ein Eindrehwerkzeug für Implantate fällt unter die kritischen MP. Wird dasselbe Eindrehwerkzeug für das Eingliedern einer prothetischen Suprakonstruktion genutzt, ist es dagegen nur als semikritisches
MP einzustufen.
Bei Zweifeln an der Einstufung ordnen Sie das Medizinprodukt der höheren, kritischeren Risikostufe zu.

Festlegung von Aufbereitungsverfahren für Ihre Dentalinstrumente

Generell gilt, dass zur Wiederverwendung von Medizinprodukten geeignete Aufbereitungsverfahren festzulegen sind.
Die Hersteller von Medizinprodukten müssen Angaben zu den Aufbereitungsverfahren der von ihnen vertriebenen Produkte zur Verfügung stellen (DIN EN ISO 17664). Leider liegen solche Hinweise in Form von Gebrauchsanweisungen nicht immer vor und sind auf Nachfrage oft schwer zu erhalten. In diesem Fall hat der/die Hygiene-Verantwortliche zu prüfen, ob aus Erfahrung oder vorhandener Kenntnis über dieses oder ein ähnliches Medizinprodukt ein geeignetes Aufbereitungsverfahren festgelegt werden kann. Ist das nicht der Fall, dürfen kritische MP nicht aufbereitet werden.

Gibt der Hersteller bei Medizinprodukten eine begrenzte Anzahl von Aufbereitungszyklen vor, müssen diese Medizinprodukte so gekennzeichnet werden, dass erkennbar ist, wie oft schon aufbereitet wurde bzw. wann das MP zu entsorgen ist. Dies gilt z. B. für Instrumente zur maschinellen Aufbereitung des Wurzelkanals.

Das Wiederaufbereiten von Einmalartikeln ist nicht verboten, wird jedoch nicht empfohlen, da der Hersteller keine Aufbereitungsempfehlung gibt und somit auch keine Gewährleistung übernimmt. Sollten Sie es dennoch tun, müssen Sie auf jeden Fall sicherstellen, dass durch die Wiederverwendung kein erhöhtes Gesundheitsrisiko für den Patienten besteht.

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