Zahnmedizin
Abrechnung


Reparatur einer Brücke mit Abrechnung über die Berufsgenossenschaft

08.12.2017

Reparatur einer Brücke über die BG abrechnen - so geht´s!

Frage: Der Patient hat eine Brücke von 17–22. Zahn 17, 13, 21, 22 sind Pfeilerzähne, der Rest ist ersetzt.Die Brücke soll neu gemacht werden und über die BG abgerechnet werden, da diese durch einen Arbeitsunfall beschädigt wurde.

Der Rest des OKs besteht aus 23 Krone, 24 und 25 Ankerkronen, 26 Brückenglied, Zahn 27 und 28 fehlen.

Welche Festzuschüsse können angesetzt werden? Wird nach BEMA oder GOZ abgerechnet?

Antwort:

Die Abrechnung über die Berufsgenossenschaft erfolgt nicht über die KZV, damit sind auch keine Festzuschüsse ansetzbar.

Stattdessen erfolgt die Abrechnung nach einem Gebührenverzeichnis der Berufsgenossenschaft.

Der HKP ist bei der Berufsgenossenschaft zur Genehmigung einzureichen. 

Die Berufsgenossenschaft legt dann den Erstattungsbetrag fest.

Wichtig: Auch alle Nebenleistungen, die im Zusammenhang mit der neuen Versorgung (I, bMF usw.) stehen, sollten mit beantragt werden.

Honorarabrechnung mit der Berufsgenossenschaft im Detail

  • BU1 - HKP 
  • BU3b - Provisorium je Krone oder Brückenglied
  • BU4b - Verblendkrone (Zahn 22)
  • BU7c - Abnehmen und Wiederbefestigen einer Provisorischen Krone
  • BU8 - Beseitigung grober Artikulations- und Okklusionsstörungen
  • BU10b - Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke – je Pfeilerzahn als Brückenanker (Hohlkehlpräparation) Zähne: 17, 13, 21
  • BU11a - Weitere Maßnahmen bei der Versorgung eines Lückengebisses mittels festsitzender oder abnehmbarer Brücken, je Spanne (als Spanne zählt auch das Freiendteil) 2x
  • BU11b - Weitere Maßnahmen bei der Versorgung eines Lückengebisses mittels festsitzender oder abnehmbarer Brücken, je ersetztem Zahn (zusätzlich zur Nr. 11a) 3x

Sollte es sich um ersetzte Zähne handeln, sind stattdessen folgende Nrn. anzusetzen:

  • BU15b - Versorgung eines Lückengebisses durch eine partielle Prothese einschl. einfacher Haltevorrichtungen, zum Ersatz von 5 bis 8 fehlenden Zähnen
  • BU23 - Metallbasis
  • BU17 - individueller Löffel

Die zahntechnische Abrechnung erfolgt, wo möglich, nach BEL II. 

Die Erstattung von BEB-Leistungen hängt von der jeweiligen Entscheidung des Sachbearbeiters ab.

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