Zahnmedizin
Abrechnung


So rechnen Sie Zahnersatz über die Unfallkasse/Berufsgenossenschaft richtig ab

06.10.2017

Zahnersatz über die Unfallkasse/Berufsgenossenschaft abrechnen - so geht´s

Im ersten Teil unserer Reihe haben wir die Erstversorgung mit einer ggf. erforderlichen Schienung näher erläutert. Wenn der Patient nach einigen Jahren wiederholt die Zahnarztpraxis aufsuchen muss, folgt zum größten Teil eine Versorgung mit Zahnersatz.

Für den Zahnersatz hat die Unfallkasse bzw. Berufsgenossenschaft einen eigenen Leistungskatalog, der sich jährlich ändern kann. Der Punktwert wird meist im ersten Quartal für das laufende Jahr angepasst und zusammen mit dem Leistungskatalog in der Vertragsmappe aktualisiert.

Sonstige Kostenträger Berufsgenossenschaft/Unfallkasse: Keine Einstufung nach Regel-, gleichartiger und andersartiger Versorgung

In der Zahnersatzabrechnung mit sonstigen Kostenträgern und der Unfallkasse gibt es keine Regel-, gleichartige und andersartige Versorgungen. 

Das heißt, beispielsweise wird eine Vollverblendung nicht über GOZ berechnet, da es einen anderen Leistungskatalog gibt, an dem sich die Zahnarztarztpraxis halten muss.

Die Laborkosten werden ganz normal nach BEL II – 2014 und beb 97 berechnet.

Für die Kalkulation einer Krone sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Kostenvoranschläge vom Labor anfordern 
    • einen Kostenvoranschlag der die Kosten für die Regelversorgung auflistet und einen der die tatsächlich geplanten Kosten aufzeigt.
    • Wenn beide Kostenvoranschläge vorliegen, errechnen Sie die Differenz der beiden Voranschläge und der Eigenanteil des Patienten ist ermittelt.

  • Anschließend folgt die Erstellung des Kostenvoranschlages über das Zahnarzthonorar auf den eigenen Formularen der Berufsgenossenschaft/Unfallkasse.    
    • Hier tragen Sie die Laborkosten für die vestibulär verblendete Krone ein. 
    • Die Angabe des Aktenzeichens sollte nicht vergessen werden, sollte dieses nicht bereits auf dem Vordruck vermerkt sein.   

Zahnarzthonorar zur Kostenplanung:

BU-LeistungLeistungsbeschreibungAnzahl
BU 1Schriftliche Aufstellung eines Heil- und Kostenplanes zur prothetischen Versorgung -nach Befundaufnahme und ggf. Auswertung von Modellen1
BU 3bSchutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion durch die provisorische Krone oder provisorischen Ersatz eines fehlenden Zahnes durch ein Brückenglied1
BU 4bVersorgung eines Einzelzahnes durch eine Krone (Hohlkehlpräparation)1

Direktabrechnung mit dem Kostenträger

Nach der Leistungserbringung erfolgt die Abrechnung. Diese wird nicht mit der zuständigen KZV abgerechnet, sondern über die entsprechende Unfallkasse bzw. Berufsgenossenschaft direkt in Rechnung gestellt.

Bitte vergessen Sie bei der Rechnungsstellung nicht die Angabe des Aktenzeichens, damit die entsprechende Zuordnung seitens beider Parteien für die Buchung unkompliziert ist.

Beispielrechnungsstellung an den zuständigen Kostenträger

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungsbeschreibungAnzahlPunktePunktwertGesamtbetrag
26.09.Ä1Beratung191,1210,08 €
BU 1Schriftliche Aufstellung eines Heil- und Kostenplanes zur prothetischen Versorgung -nach Befundaufnahme und ggf. Auswertung von Modellen11,033,21 €
16.10.1540Infiltrationsanästhesie181,128,96 €
15

13b

Aufbaufüllung m-o1391,1243,68 €
13bAufbaufüllung d-b1391,1243,68 €
49Exzision - Elektrotom1101,1211,20 €
BU 3bSchutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion durch die provisorische Krone oder provisorischen Ersatz eines fehlenden Zahnes durch ein Brückenglied11,022,14 €
27.10.1538Nachbehandlung1101,1211,20 €
BU 4bVersorgung eines Einzelzahnes durch eine Krone (Hohlkehlpräparation)11,0198,18 €
Zahnarzthonorar382,33 €
Fremdlabor241,68 €
Eigenlabor37,12 €
Rechnungsbetrag661,13 €


Die Fremdlaborkosten sind in diesem Fallbeispiel die Kosten aus dem Kostenvoranschlag, den Sie vorweg angefordert haben über eine vestibulär verblendete Krone. Die tatsächlichen Laborkosten erscheinen nur in der Rechnung dem Patienten gegenüber.

Rechnungstellung an den Patienten

Die hier angesetzten Laborkosten sind die Kosten einer vestibulär verblendeten Krone. Der Differenz zwischen dem der Laborrechnung über die Vollverblendung und dem Kostenvoranschlag für die vestibulär verblendete Krone, wird dem Patienten selbst in Rechnung gestellt.

Dies würde dann wie folgt aussehen:

Laborkosten der tatsächlich entstanden Kosten:322,82 €
abzgl. der fiktiven Laborkosten (Kostenvoranschlag): -241,68 €
81,14 €

Die Unfallkasse bzw. Berufsgenossenschaft, gibt dem Patienten die Auskunft, dass die Kosten einer Vollverblendung übernommen werden. Hier ist dann der Patient selbst gefragt: Er reicht die Differenzrechnung bei dem zuständigen Kostenträger ein um ggf. den Restbetrag erstattet zu bekommen.

In naher Vergangenheit ist dieser Fall auch tatsächlich so aufgetreten. Die Kosten wurden zu 100 % übernommen, obgleich die Patientin Zirkonkronen in der Front erhalten hat.

Bitte vergessen Sie nicht dem Patienten die Rechnung, die Sie an die Unfallkasse bzw. Berufsgenossenschaft geschickt haben, ebenfalls auszuhändigen für seine Unterlagen.

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