Coronavirus (SARS-CoV-2)
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Verwaltung in Zeiten von Corona

06.05.2020

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„Was ich schon lange machen wollte“? In der Zeit, in der der Praxisbetrieb noch eingeschränkt läuft, können verwaltungstechnisch Punkte der To-Do-Liste abgearbeitet werden, für die im normalen Praxisalltag die Zeit nicht reicht. Auch im Homeoffice ist das Aktualisieren oder Überarbeiten dieser Punkte möglich.

Offene Posten

Sinnvoll ist es sicherlich, zunächst die Offenen-Posten-Listen durchzugehen. In der Regel sind in jeder Praxis sogenannte „Rechnungsleichen“ zu finden, die in der Praxissoftware schlummern. Rechnungen, die noch nicht gestellt wurden, weil entweder noch Termine anstanden, Heil- und Kostenpläne zur Änderung oder Verlängerung zur Krankenkasse mussten, oder aufgrund noch anstehender Behandlungsschritte eine Gesamtrechnung erfolgen sollte. Da derzeit häufig unklar ist, wann und wie die Behandlungen weiterlaufen, ist eine Rechnungsstellung sinnvoll.

Hinweis: Vergessen werden sollte hier auch nicht, dass Heil- und Kostenpläne im Bereich Zahnersatz, Kieferbruch, wie Parodontalbehandlungen gesetzlich nur 12 Monate nach Abschluss bei der KZV eingereicht werden können. Danach ist die Abrechnung dieser Heil- und Kostenpläne nicht mehr möglich.

Materialberechnungen

Materialberechnungen für gesetzlich Versicherte sowie Privatpatienten sind häufig lang nicht erfolgt. Preise für Verbrauchsmaterialien ändern sich ständig, diese müssen regelmäßig überprüft und angepasst werden. Die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, bzw. der Katalogpreis des Dentalhandels, bildet nicht die Abrechnungsgrundlage. Stattdessen ist die tatsächliche Rechnung der jeweils letzten Lieferung an den Zahnarzt hierfür ausschlaggebend. 

Hinweis: Pauschalen für Abdrücke sind im gesetzlichen Bereich gemäß Anlage 1 Abschnitt 3.2.2 BMV-Z nur bei der Behandlung von Verletzungen und Erkrankungen im Bereich des Gesichtsschädels in Höhe von 3,- Euro pro Abformung und im Bereich der Kieferorthopädie in Höhe von 2,80 Euro je Abformung möglich. Abweichende bzw. ergänzende gesamtvertragliche Regelungen zum Pauschalbetrag der Abformung, zur Höhe der Versandkosten sowie zu den Praxismaterialien sind zulässig und können von den Vertragspartnern individuell vereinbart werden (siehe jeweilige KZV-Rundschreiben).

Chairside-Leistungen

Die Überprüfung der zahntechnischen Leistungen des Eigenlabors, die sogenannten „Chairside-Leistungen“, bilden einen weiteren Punkt, dessen Überarbeitung oft über Jahre nicht erfolgt ist. Die Berechnung, was tatsächlich entstanden und angemessen ist, sollte überprüft und aktualisiert werden. Chairside-Leistugen spielen in der Privatabrechnung, vorrangig bei Versorgung mit Zahnersatz, eine große Rolle. Da bei gesetzlich versicherten Patienten gleich- und andersartiger Zahnersatz nach der Gebührenordnung der Zahnärzte erfolgt, sind die Chairside-Leistungen hier ein wichtiger Aspekt.

Hinweis: Dies sind beispielsweise die Farbbestimmung, das Ätzen und Konditionieren von Keramik, das Konditionieren von Zirkon oder Metall, das Individualisieren von Provisorien oder das Auswechseln von Konfektionsteilen (Silikoneinsätze bei Lokatoren).

Fazit

Indem Sie diese Zeit nutzen, um Aufgaben zu erledigen, für die normalerweise keine Zeit gefunden wird, werden Sie bestens vorbereitet sein, wenn der Praxisalltag wieder in gewohnten Bahnen läuft. Dies kann Ihnen dann in Zukunft das Arbeiten und Ihren Alltag erleichtern.