Praxistipp
Abrechnung


Welcher Festzuschuss ist für eine abnehmbare teleskopierende Brücke ansetzbar?

29.01.2018

Hier finden Sie die Antwort auf diese Frage

Frage:

Der Patient trägt eine abnehmbare teleskopierende Brücke, diese soll erneuert werden, unter Beibehaltung der vorhandenen Innenteleskope. Der Patient ist gesetzlich versichert. Welcher Festzuschuss ist ansetzbar?

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Antwort:

Bei dieser Planung erhält der Patient keinen Festzuschuss, da diese der ZE-Richtlinie 22 wiederspricht: „…in Schaltlücken ist der Ersatz von Eckzähnen und Molaren durch Freiendbrücken ausgeschlossen.“

 Dies gilt auch bei teleskopierenden Brücken. In diesem Fall sollte der Zahn 27 nicht mit in die Planung einbezogen werden.

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