0 Artikel im Warenkorb

Fachthemen
Coronavirus (SARS-CoV-2)


Corona-Pandemie und das Mietrecht

09.04.2020

.
.

Die COVID-19-Pandemie stellt alle vor besondere Herausforderungen. Der normale Alltag ist weder im Arbeitsbereich noch im Privatbereich mehr zu finden. Durch die uns aufgegebenen Einschränkungen erfährt insbesondere auch das Arbeitsleben einen deutlichen Einschnitt. Dieser führt oft zu geringeren Einnahmen, denen meist gleichbleibende Kosten gegenüberstehen. Eine unvorhersehbare Schieflage, die es bestmöglich abzufangen gilt. Um Existenzen nicht zu gefährden und finanzielle Engpässe abzufedern, sind zahlreiche neue Regelungen in Kraft getreten.

Nichtzahlung der Miete – was dann?

Eine Regelung beinhaltet, dass auch im Falle der Nichtzahlung der Miete keine wirksame Kündigung durch den Vermieter erfolgen kann. Begrenzt ist diese Regelung auf nicht geleistete Mieten, die im Zeitraum vom 01. April 2020 bis 30. Juni 2020 fällig werden. Der Kündigungsschutz besteht allerdings ausschließlich dann, wenn die COVID-19-Pandemie die Ursache für die Nichtleistung ist. 

Ist der Mieter aus anderen Gründen zahlungsunfähig, ist der Schutz nicht sicher. Vorausgesetzt wird weiterhin, dass der Mietvertrag vor dem 08. März 2020 geschlossen worden sein muss. Hinzukommen muss ferner, dass die Mietzahlung nicht ohne Gefährdung des angemessenen Lebensunterhalts des Mieters oder des angemessenen Lebensunterhalts seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen möglich wäre.

Das Gesetz

Die Schutzregelungen für den Mieter finden sich im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche in der Fassung vom 27.03.2020 (BGBl. I 2020 S. 569), Artikel 240/Vertragsrechtliche Regelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie. Dieses Gesetz ist gültig ab dem 01.04.2020 und gültig bis zum 30.09.2022.

§ 2 Beschränkung der Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen regelt:

„(1) Der Vermieter kann ein Mietverhältnis über Grundstücke oder über Räume nicht allein aus dem Grund kündigen, dass der Mieter im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 trotz Fälligkeit die Miete nicht leistet, sofern die Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht. Der Zusammenhang zwischen COVID-19-Pandemie und Nichtleistung ist glaubhaft zu machen. Sonstige Kündigungsrechte bleiben unberührt.
(2) Von Absatz 1 kann nicht zum Nachteil des Mieters abgewichen werden.
(3) Die Absätze 1 und 2 sind auf Pachtverhältnisse entsprechend anzuwenden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 sind nur bis zum 30. Juni 2022 anzuwenden.“

§ 1 Moratorium schickt dem vorweg: 

„Ein Verbraucher hat das Recht, Leistungen zur Erfüllung eines Anspruchs, der im Zusammenhang mit einem Verbrauchervertrag steht, der ein Dauerschuldverhältnis ist und vor dem 8. März 2020 geschlossen wurde, bis zum 30. Juni 2020 zu verweigern, wenn dem Verbraucher infolge von Umständen, die auf die Ausbreitung der Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) zurückzuführen sind, die Erbringung der Leistung ohne Gefährdung seines angemessenen Lebensunterhalts oder des angemessenen Lebensunterhalts seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen nicht möglich wäre. Das Leistungsverweigerungsrecht besteht in Bezug auf alle wesentlichen Dauerschuldverhältnisse. Wesentliche Dauerschuldverhältnisse sind solche, die zur Eindeckung mit Leistungen der angemessenen Daseinsvorsorge erforderlich sind.“ 

Handlungsempfehlung

Diese Schutzvorschriften können für den akuten Moment helfen. Dabei darf nicht vergessen werden, dass die Mietschulden damit nur aufgeschoben und nicht erlassen sind. Wenn möglich sollte eine zu hohe Schuldenanhäufung vermieden werden.

Zu beachten ist weiterhin, dass es zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Überprüfung der tatsächlichen Umstände kommen könnte und sich herausstellen könnte, dass der Schutz zu Unrecht in Anspruch genommen worden ist. Da die Rechtslage neu und letztendlich noch ergebnisoffen ist, sollte man bedacht bleiben und Vorsicht walten lassen, um keinen weiteren Schaden zu produzieren.


Informieren Sie sich bequem und kostenlos mit unserem Spitta Dentalwelt Newsletter über dentale News & Trends.
Ihre Einwilligung können Sie jederzeit an die im Impressum angegebenen Kontaktdaten widerrufen. Wir versenden unsere Newsletter entsprechend unserer Datenschutzerklärung. Wir bewerben in unseren Newslettern für Sie relevante Produkte und Dienstleistungen und freuen uns Ihnen zukünftig aktuelle Informationen und neue Angebote bedarfsgerecht per E-Mail, telefonisch, postalisch oder per Fax zukommen zu lassen
Das könnte Sie auch interessieren:
csm Modul Corona ZA AdobeStock Feydzhet Shabanov Kopie.jpeg 8551fe74a5e692521f2338da51652f19 4ab062c0d6
23.03.2020
Kostenlose Mitarbeiterschulung zum Coronavirus für Zahnarztpraxenmehr

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen zum Coronavirus gibt es viele Fragen und Unsicherheiten in den Zahnarztpraxen. Wir stellen unseren Kunden deshalb kostenlos eine Mitarbeiterschulung zum Coronavirus auf der ... mehr

csm 3548878 freepik.com freepik red 50prozent.jpg 1a468bf23c253e6ae6ddb23af9c5a250 7c749f59b8
23.03.2020
Bundeszahnärztekammer zur aktuellen Situation in der Corona-Krisemehr

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat sich mit den zahnärztlichen Körperschaften auf Bundes- und Landesebene und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zum weiteren Vorgehen in der Corona-Krise beraten. Zent... mehr

csm Spitta Slider5.jpg ef1bfe44cd5e38aa1e56ae300607d7c6 df9db8bb5a
14.04.2020
Wir halten Sie stets auf dem Laufenden!mehr

Wir werden Ihnen laufend aktuelle Informationen zur Krise bereitstellen, sodass Sie stets auf dem neuesten Stand sind. Schauen Sie gerne regelmäßig hier auf unserer Homepage und auf unseren Portalen vorbei.... mehr

csm Fotolia 30165955 M 07.jpg f400aba8d98a36ee4b9d1e6604ae5842 00643e960f
07.04.2020
Zahnärzte ohne Rettungsschirm – Dramatische Einnahmeausfälle schon jetztmehr

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) fordert die Bundesregierung auf, auch Zahnärzte bei den finanziellen Hilfen im Gesundheitsbereich umgehend zu berücksichtigen. Denn mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsge... mehr

csm Zahn auf Modell fovito Fotolia.com.jpg aa3ad4e4eca325211e43813826d33710 9528a17797
07.04.2020
An Tag „X“ in der Zahntechnik wieder durchstartenmehr

Die Zeiten sind im Moment nicht rosig – Kurzarbeit, Einnahmeausfälle, Sorgen um Gehaltszahlungen, Zuschüsse, Arbeitsplätze etc. Es ist wichtig, das „mentale“ Virus zu besiegen und nicht die Lust auf de... mehr

csm 3599611.jpg 2e308bb611b07a44a2c38ceed7902ca7 a597ef4478
08.04.2020
Hilfen für Zahnarztpraxen dringend nötigmehr

Mit dem „COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz“ werden die wirtschaftlichen Folgen im ambulanten wie stationären Bereich aufgefangen, es berücksichtigt jedoch nicht die Zahnärzte: Krankenhäuser, Vertrags... mehr

csm Zahnarzt sitzend Fotolia 16146460 M 1 .jpg e37f0656221c06bf65c08847c8f04038 0b6038a333
08.04.2020
Corona und arbeitsrechtliche Fragen: Ausfall von Mitarbeiternmehr

In diesen Tagen fallen Mitarbeiter nicht nur wegen Krankheit aus, sondern auch weil sie aus Sorge um ihre Gesundheit oder zur Betreuung von Kindern zu Hause bleiben möchten bzw. müssen. Wie sind die verschied... mehr

csm free photo doctor portrait with protective mask hat operating room 56854 1265.jpg 188ef2e34d935ccec98ae76d2c7e786e 81afeac79e
09.04.2020
Corona-Hygienepauschale: GOZ-Extravergütung für Schutzausrüstung in Zahnarztpraxenmehr

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID 19 stellt die Zahnarztpraxen vor immense Anforderungen, auch bei der Beschaffung von Schutzmaterial. Die Bundeszahnärztekammer hat erfolgreich Gespräche mit dem PK... mehr