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Zahnmedizin
Abrechnung


Die 10 goldenen Regeln der Begründung

14.07.2017

Die 10 goldenen Regeln der Begründung
Die 10 goldenen Regeln der Begründung

Laut § 5 GOZ kann der Zahnarzt selbst bestimmen, in welcher Höhe er sein Honorar ansetzt. Für den Einfachsatz bis zum 2,3-fachen Satz der einzelnen Leistung müssen keine Besonderheiten beim Honorar beachtet werden. Treten jedoch Schwierigkeiten, besondere Umstände oder ein erhöhter Zeitaufwand bei der Behandlung ein, kann der Steigerungsfaktor bis zum 3,5-fachen Faktor angehoben werden. Für diese Steigerung muss jedoch ein Grund angegeben werden – nicht selten führt das z. B. bei der Kostenerstattung zu Problemen.

Mit diesen 10 Regeln minimieren Sie im vornherein Ihren Aufwand! 

  1. Die bei der Leistung entstehenden Schwierigkeiten sollten umgehend bei der Behandlung seitens der Behandlungsassistenz oder des Behandlers notiert werden (Stichworte sind ausreichend. Die Ausformulierung der Begründung kann im Anschluss erfolgen).
  2. Die entstehenden Schwierigkeiten sollten direkt bei der Behandlung angesprochen werden. Entsteht z. B. beim Legen einer Füllung eine Papillenblutung, macht es Sinn, dies dem Patienten mitzuteilen und ihm zu erläutern, dass, – bedingt durch die Blutung – die Trockenlegung etwas länger dauert.
    Hieraus ergibt sich der Vorteil, dass der PKV-Patient bei der Rechnungsstellung den erhöhten Steigerungsfaktor und die entsprechende Begründung besser nachvollziehen kann.
  3. Der Zeitaufwand der durchschnittlichen Leistung sollte ermittelt werden.
  4. Die Behandlungszeiten sollten dokumentiert werden.
  5. Der betriebswirtschaftliche Stundensatz sollte ermittelt werden.
  6. Aus dem Begründungstext muss ersichtlich sein, auf welche der nach § 5 Abs. 2 GOZ erforderlichen Bemessungskriterien (Schwierigkeit/Zeitaufwand/Umstände bei der Ausführung/Schwierigkeit des Krankheitsfalles) sich die angegebene Begründung stützt. Zusätzlich sollten Worte wie z. B. „extrem“, „erheblich“, „überdurchschnittlich“, „außergewöhnlich“ eingesetzt werden, die die Besonderheit und Schwierigkeit hervorheben.
  7. Es ist von Vorteil, wenn die Begründung in einem vollständigen Satz ausformuliert wird.
  8. Sind personenbezogene und anatomische Besonderheiten vorhanden, sollten diese zu Beginn der Begründung genannt werden.
  9. Nutzen Sie die vorformulierten Begründungen aus den Praxissoftware-Programmen nur als Hilfsmittel. „Schematische“ Formulierungen führen häufig dazu, dass die Begründung seitens der privaten Kostenträger nicht anerkannt wird.
  10. Fordert der Patient eine Erläuterung der Begründung, kann diese nicht verweigert werden, da ihm eine solche gemäß § 10 GOZ zusteht.

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