So rechnen Sie die implantatbezogene Analyse korrekt ab
Im nachfolgenden Fall soll der Patient einen Heil- und Kostenplan für eine implantatbezogene Analyse und den dafür zusätzlich notwendigen Leistungen erhalten. Was muss beachtet werden?
Befund | f | f | |||||||||||||||
18 | 17 | 16 | 15 | 14 | 13 | 12 | 11 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | ||
48 | 47 | 46 | 45 | 44 | 43 | 42 | 41 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 36 | 37 | 38 | ||
Befund | f | f | f |
Fallbeschreibung
- Der Patient erhält als Versorgung des fehlenden Zahnes 35 ein Implantat.
- Zur Abklärung, ob eine Implantatversorgung möglich ist, ist auf Grund der Einnahme von blutverdünnenden Medikamenten, ein Konsil mit dem Hausarzt notwendig.
- Röntgenaufnahmen, einschließlich Röntgenmessschablone (mit Referenzkugel) werden erstellt
- Erstellung von Planungsmodellen
- Durchführung der implantatbezogenen Analyse
Ein Blick in das „GOZ Specials“ informiert Sie ausführlich über die GOZ-Nr. 9000
Die implantatbezogene Analyse wird mit der GOZ-Nr. 9000 abgerechnet.
Abgegoltene Maßnahmen mit der GOZ-Nr. 9000:
- metrische Auswertung von radiologischen Befundunterlagen, Modellen und Fotos
- Feststellung der Implantatposition auf Grund der durch die Analysen und Vermessungen gewonnene Befunde
- ggf. Anwendung einer Schablone zur Diagnostik
- Implantatauswahl
Liest man weiter im Text finden Sie zusätzlich mögliche Leistungen zur GOZ-Nr. 9000, darunter die konsiliarische Erörterung (=GOÄ-Nr. 60) und die Planungsmodelle (= GOZ-Nr. 0060), die bei diesem Patientenfall Anwendung finden.
„Specials“: tiefergehende Infos zu jeder GOZ-Nummer
Besonders hilfreich sind die bei jeder GOZ-Nummer aufgeführten „Specials“.
Hier finden Sie weitergehende Tipps zur korrekten Abrechnung der jeweiligen Leistungsposition. Bei der GOZ-Nr. 9000 sind dies Folgende:
- Mit der GOZ-Nr. 9000 ist auch die Anwendung einer individuellen Schablone zur Diagnostik abgegolten. In den Abrechnungsbestimmungen ist festgelegt, dass die Material- und Laborkosten für eine Schablone zur Diagnostik gesondert berechnungsfähig sind, die Berechnung erfolgt gem. § 4 Abs. 3 GOZ und § 9 GOZ.
- Der zahnärztliche Aufwand für die Herstellung der Röntgenmessschablone ist in der GOZ nicht beschrieben und kann deshalb analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ berechnet werden.
In diesem Patientenfall wurde diese Abrechnungsmöglichkeit umgesetzt und der zahnärztliche Aufwand analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ mit der Analog-Nr. 7000a berechnet.
Um die Informationen zur korrekten Abrechnung der GOZ-Nr. 9000 abzurunden, sind außerdem die möglichen Analogleistungen aufgeführt.
Möglichkeiten zur Analogberechnung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ der GOZ-Nr. 9000
- Virtuelle Implantatplanung (3D) z. B. mittels DVT oder CT
- Zahnärztlicher Aufwand zur Herstellung einer individuellen Schablone zur Diagnostik
- Zahnärztlicher Aufwand zur Herstellung einer Röntgenmessschablone
- Erstellung eines Planungsfotos
Damit Sie alle Leistungen berechnen bzw. eine fehlerhafte Abrechnung vermeiden, werden zu jeder GOZ-Nummer im „GOZ-Special“ neben den zusätzlich möglichen Leistungen auch die Leistungen aufgeführt, die nicht zusätzlich berechnungsfähig sind.
Abgeleitete berechenbare Leistungen nach GOZ/GOÄ
Geb.-Nr. | Gebührentext | Anz. |
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Ä1 | Beratung – auch mittels Fernsprecher | 1 |
0010 | Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen einschließlich Erhebung des Parodontalbefundes sowie Aufzeichnung des Befundes | 1 |
Ä3 | Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung auch mittels Fernsprecher | 1 |
Ä60 | Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt Zuschlag E | 1 |
7000a1 | Zahnärztlicher Aufwand zur Herstellung einer Röntgenmessschablone entsprechend Eingliederung eines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Oberfläche gem. § 6 Abs. 1 GOZ Verbrauchsmaterial für Abdruckmaterial gem. § 4 Abs. 3 GOZ | 1 |
Ä5004 | Panoramaschichtaufnahme der Kiefer | 1 |
0060 | Abformung beider Kiefer für Situationsmodelle und einfache Bissfixierung einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planung Verbrauchsmaterial für Abdruckmaterial gem. § 4 Abs. 3 GOZ | 1 |
9000 | Implantatbezogene Analyse und Vermessung des Alveolarfortsatzes, des Kieferkörpers und der angrenzenden knöchernen Strukturen sowie der Schleimhaut, einschließlich metrischer Auswertung von radiologischen Befundunterlagen, Modellen und Fotos zur Feststellung der Implantatposition, ggf. mit Hilfe einer individuellen Schablone zur Diagnostik, einschließlich Implantatauswahl, je Kiefer | 1 |
0030 | Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans nach Befundaufnahme und ggf. Auswertung von Modellen | 2 |
1 Der zahntechnische Aufwand zur Herstellung der Schiene wird gemäß § 9 GOZ abgerechnet.
Weitere wichtige Hinweise zur richtigen Abrechnung der GOZ-Nr. 9000 finden Sie in unserem Nachschlagewerk „GOZ Specials“ – hier downloaden: