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Erstinstanzliches Urteil gefällt: diosMP ist kein kennzeichnungspflichtiges Medizinprodukt
27.10.2020
Ein Urteil in erster Instanz wurde vom Oberlandesgericht Hamburg am 12. August 2020 in der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen der Spitta GmbH und einem Mitbewerber gefällt: diosMP ist kein Medizinprodukt und benötigt keine CE-Kennzeichnung.
Details und weitere Informationen finden Sie hier.
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