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Zahntechnik
Abrechnung


Abrechnung von CAD-/CAM-Modellen in der Zahntechnik

03.11.2016

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Der Fall: Es sollten ein Modell CAD/CAM gefräst, ein Einzelstumpf CAD/CAM gefräst und ein Stumpfmodell CAD/CAM gefräst abgerechnet werden.

Abrechnung von CAD-/CAM-Leistungen nach beb 97

CAD-/CAM-Positionen sind in der beb 97 nicht vertreten, da es diese Leistungen durch den Stand der Technik im Jahre 1997 noch nicht gab.
Wenn Sie die beb 97 verwenden, können Sie für die CAD-/CAM-Leistungen bei den Modellen eigene Positionen selbst anlegen, beginnend mit 0… für die „Hauptgruppe 0 – Modellherstellung“.
In diesem Beispiel sind die Leistungen nach der BEB Zahntechnik® aufgelistet.

Abrechnung von CAD-/CAM-Leistungen nach BEB Zahntechnik®

In der BEB Zahntechnik® gibt es mehrere Positionen, die für den Bereich CAD/CAM berechnet werden können.
Modell digitalisieren                                                   2.09.01.0
Segment digitalisieren                                                2.09.02.0
Präparationsgrenze digitalisieren                               2.09.03.0
CAD-Krone für Vollverblendung konstruieren             2.09.04.0
CAD-Vollkrone konstruieren                                        2.09.05.0
CAD-Verbundkonstruktion konstruieren                      2.09.06.0
Prä-Modellation digitalisieren                                     2.09.07.0
CAD-Konstruktion nach Doppelscan bearbeiten          2.09.08.0
Anlage Auftragsdaten CAD/CAM                                  2.09.09.0
CAD-Brückenglied konstruieren                                   2.09.10.0
CAD-Primärkrone konstruieren                                     2.09.11.0
Kopierfräsen manuell                                                   2.10.01.0
Kopierfräsen automatisch                                            2.10.02.0
CAM-Fräsen aus Metall                                                2.10.03.0
CAM-Fräsen aus Kunststoff                                          2.10.04.0
CAM-Fräsen aus Keramik                                             2.10.05.0


Sollten sich die vorhandenen Positionen nicht für die Abrechnung eignen können auch in der BEB Zahntechnik® zusätzlich eigene Positionen angelegt werden. Hierbei sollten Sie beachten, dass die eigenen Positionen nur auf die Ziffern 1 bis 8 enden dürfen (z. B. 2.10.50.1, 2.10.05.2).


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