Bisserhöhung an bestehender Prothese ohne neue Zähne – was kann abgerechnet werden?
![csm shutterstock 121989211.jpg 8bd048c026857c084c4acf623e062b9d 140f3c4722](typo3temp/GB/2bcea4afb1.jpg)
Lesen Sie hier die Antwort auf diese Frage.
Frage:
Ich habe im Labor eine Bisserhöhung an einer herausnehmbaren Prothese durchgeführt. Jedoch keine neuen Zähne verwendet, sondern nur die alten konfektionierten Zähne mit Tetric aufgebaut, ausgearbeitet und poliert. Was kann ich dafür berechnen? Gibt es ansetzbare BEL-II- und BEB-Positionen?
Antwort:
Im BEB bzw. für privat versicherte Patienten ist das einfach:
Hier kann die beb-97-Nr. 8032 „Leistungseinheit, Okklusionsausgleich an Konfektionszahn“ pro Zahn angesetzt werden.
Im Kassenbereich gibt es dafür jedoch keine Leistung.
Eine Verblendung wurde nicht durchgeführt, auch die Zähne wurden nicht getauscht. Eine Möglichkeit wäre, 8 x die BEL-II-Nr. 802 4 „LE Basisteil Kunststoff“ anzusetzen, das scheitert aber an der KZV.
Meine Empfehlung wäre die Abrechnung wie bei einem Privatpatienten.