Die Festzuschussgruppe 5 aus Sicht der zahntechnischen Abrechnung
Die Festzuschussgruppe 5 umfasst prothetische Versorgungen bei einem Lückengebissnach Zahnverlust. Hier finden Sie wichtige Infos und Hinweise zur Abrechnung dieses Festzuschusses aus zahntechnischer Sicht.
Inhalt des Festzuschusses 5
Lückengebiss nach Zahnverlust in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist.
Protokollnotiz:
Die Zahl der fehlenden Zähne ist ausschlaggebend für den Befund nach 5.1 bis 5.3, in dem zu versorgenden Gebiet. Befund 5.4 ist nur ansetzbar bei zahnlosem Kiefer.
Erläuterung zur Festzuschussgruppe 5
Die Festzuschussgruppe 5 regelt maßgeblich prothetische Versorgungen bei Lückengebissen nach Zahnverlust, bei denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist.
Merke
Bei Interimslösungen sind die tatsächlich ersetzten Zähne entscheidend! Die Anzahl der Zähne muss mit der Laborrechnung konform sein.
Hierzu zählen z. B.
- Interimsprothesen
- Immediat-Zahnersatz (Zahnersatz-Richtlinie Nr. 28/29 ist zu beachten)
- Langzeitprovisorien
- Kinderprothesen
Hinweise zur zahntechnischen Abrechnung nach Festzuschuss 5
Auszüge aus den Zahnersatz-Richtlinien C. Voraussetzungen und Grundsätze für eine Versorgung mit Zahnersatz
Nr. 12 Eine endgültige Versorgung mit Zahnersatz ist anzustreben. Dies kann ggf. auch durch einen Immediatersatz, der zu einem späteren Zeitpunkt umgestaltet werden kann, geschehen.
Nr. 13 In Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, kann ein Interimsersatz angezeigt sein. Dies gilt insbesondere bei fehlenden Frontzähnen und zur Sicherung der Bisslage.
Als Regelversorgung gelten z. B.
- partielle Kunststoffprothesen (Interims-/Kinderprothese)
- Immediat-Zahnersatz
- Totalprothesen OK/UK als Interimsprothese
Als gleichartige Versorgungen gelten z. B.
- Interimsprothese mit Metallverstärkung
Als andersartige Versorgungen gelten z. B.
- Langzeitprovisorium anstelle von Interimsprothese
Die Festzuschussgruppe 5 gliedert sich in die Festzuschussgruppen 5.1. – 5.4
5.1 Lückengebiss nach Verlust von bis zu 4 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer
Erläuterung zur Regelversorgung
Interims-/Kinderprothese zum Ersatz von bis zu vier Zähnen
5.2 Lückengebiss nach Verlust von 5 bis 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer
Erläuterung zur Regelversorgung
Interims-/Kinderprothese zum Ersatz von fünf bis acht Zähnen
5.3 Lückengebiss nach Verlust von über 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer
Erläuterung zur Regelversorgung
Interims-/Kinderprothese zum Ersatz von mehr als acht Zähnen
5.4 Zahnloser Ober- oder Unterkiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer
Erläuterung zur Regelversorgung
- Totale Interimsprothese OK/UK
- auch für eine Kinderprothese möglich